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132.3.1 BKat: Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung

KI-generiertes Symbolbild 132.3.1 BKat: Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Kurz gesagt: „132.3.1 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung. Laut Katalog folgen 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.

So steht es typischerweise im Anhörungsbogen

Sie missachteten als Kfz-Führer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, obwohl die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde dauerte, und gefährdeten dadurch andere.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG 132.3.1 BKat § 4 Abs. 1 BKatV
Sinngemäßes Beispiel. Wortlaut und Reihenfolge unterscheiden sich je nach Bußgeldstelle.
Bußgeld
320 €
Regelsatz nach lfd. Nr. 132.3.1 BKat.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
Fahrerlaubnis
  • Punkte in Flensburg 2 von 8
  • Fahrverbot 1 Monat

Der Vorwurf Teil für Teil erklärt

Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.

  • § 37 Abs. 2 StVODie Regel für Ampeln: Rot bedeutet „Halt vor der Kreuzung“. Mehr dazu
  • § 1 Abs. 2 StVODie Grundregel: Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden. Steht sie im Vorwurf, geht es um eine konkrete Gefährdung oder einen Sachschaden.
  • § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
  • § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
  • § 25 StVGDie Grundlage für das Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
  • 132.3.1 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Als Kfz-Führer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt – Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung.
  • § 4 Abs. 1 BKatVRegelfahrverbot wegen grober Pflichtverletzung: Für diese Nummer sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Fahrverbot vor.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln

Rotlichtzeit falsch berechnet

Bei Ampelblitzern zählt die Zeit ab Beginn der Rotphase bis zum Überfahren der Haltelinie bzw. dem Einfahren in den Kreuzungsbereich. Falsch eingestellte Messschleifen, eine fehlerhafte Zuordnung der Fotos oder eine zu kurze Gelbphase verändern das Ergebnis.

Haltelinie ist nicht gleich Ampel

Wer nur die Haltelinie überfährt und vor der Ampel stehen bleibt, begeht keinen Rotlichtverstoß, sondern einen deutlich günstigeren Haltelinienverstoß.

Polizei schätzt die Sekunde

Ohne Messgerät beruht die Angabe „länger als 1 Sekunde“ oft auf einer Schätzung der Beamten. Gerichte verlangen dafür nachvollziehbare Anhaltspunkte.

Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.

Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor

  1. Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
  2. Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
  3. Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
  4. Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.

Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 2 Punkte in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.

Anderen Vorwurf entschlüsseln

Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.

Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie den Text eingefügt haben.

Verwandte Nummern: Rote Ampel

BKatTatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
132 Rotlicht missachtet 90 € 1 –
132.1 Rotlicht mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
132.2 Rotlicht mit Sachschaden 240 € 2 1 Monat
132.3 Rotlicht länger als 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat
132.3.1 Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat
132.3.2 Rotlicht über 1 Sekunde mit Sachschaden 360 € 2 1 Monat

Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.

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Häufige Fragen

Was bedeutet „132.3.1 BKat“?
BKat steht für Bußgeldkatalog, die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). 132.3.1 ist dort die laufende Nummer für: Als Kfz-Führer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt – Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung. Für jede Nummer legt der Katalog den Regelsatz fest, also das Bußgeld im Normalfall.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie sich nicht äußern. Wer nicht gefahren ist, sollte das nicht vorschnell mit Namen des Fahrers beantworten, sondern sich vorher informieren.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen den späteren Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid; ein Einspruch ist dort nicht nötig.
Kommen zum Bußgeld noch Kosten hinzu?
Ja, sobald es ein Bußgeldbescheid ist (also ab 60 Euro): Die Gebühr beträgt 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, dazu kommen Auslagen für die Zustellung von meist 3,50 Euro. Bis 55 Euro handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst wählen?
Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft abgeben und so den Zeitraum selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). In Härtefällen kann das Gericht auch vom Fahrverbot absehen, meist gegen ein höheres Bußgeld.

Rechtsquellen

Aktuelle Blitzer & Tempolimits

JUSORA hat 3.436 Blitzer-Messstellen erfasst: 840 an Autobahnen, 956 an Bundesstraßen, 255 an Landstraßen und 1.385 innerorts – jeweils mit Tempolimit, Lage und Fahrtrichtung.

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