JUSORA – Ihr gutes Recht
 

241 BKat im Anhörungsbogen: 0,5 Promille am Steuer

KI-generiertes Symbolbild 241 BKat im Anhörungsbogen: 0,5 Promille am Steuer
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Kurz gesagt: „241 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: 0,5 Promille am Steuer. Laut Katalog folgen 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.

So steht es typischerweise im Anhörungsbogen

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,29 mg/l.

§ 24a Abs. 1, 3, § 25 StVG 241 BKat
Sinngemäßes Beispiel. Wortlaut und Reihenfolge unterscheiden sich je nach Bußgeldstelle.
Bußgeld
500 €
Regelsatz nach lfd. Nr. 241 BKat.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
Fahrerlaubnis
  • Punkte in Flensburg 2 von 8
  • Fahrverbot 1 Monat

Der Vorwurf Teil für Teil erklärt

Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.

  • § 24a Abs. 1, 3 StVGDie 0,5-Promille-Grenze: Ordnungswidrig handelt, wer mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut ein Kraftfahrzeug führt. Absatz 3 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 3.000 Euro. Mehr dazu
  • § 25 StVGDie Grundlage für das Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
  • 241 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Kraftfahrzeug geführt mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut.
AnzeigeRechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bußgeld-Check

Alkohol am Steuer vorgeworfen? Die Messung muss streng ablaufen.

Eine Atemmessung ohne Wartezeit, ein nicht geeichtes Gerät, Fehler bei der Blutprobe oder eine falsche Rückrechnung sind typische Fehlerquellen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Eine Atemmessung ohne Wartezeit, ein nicht geeichtes Gerät, Fehler bei der Blutprobe oder eine falsche Rückrechnung sind typische Fehlerquellen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Bundesweit
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bußgeld-Check starten →Rechtsanwalt Yves Junker · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wo solche Vorwürfe oft wackeln

Wartezeit vor der Atemmessung

Eine gerichtsfeste Atemalkoholmessung braucht ein geeichtes Gerät, eine Wartezeit von 20 Minuten nach dem letzten Schluck und eine Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Messung. Fehlt das, ist der Wert angreifbar.

Blutprobe und Rückrechnung

Bei einer Blutprobe kommt es auf den Zeitpunkt der Entnahme, die lückenlose Zuordnung der Probe und eine korrekte Rückrechnung auf die Tatzeit an.

Wert knapp an der Grenze

Liegt der Wert nur knapp über 0,25 mg/l oder 0,5 Promille, lohnt der genaue Blick auf Gerät, Eichung und Messprotokoll besonders.

Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.

Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor

  1. Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
  2. Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
  3. Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
  4. Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.

Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 2 Punkte in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.

Anderen Vorwurf entschlüsseln

Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.

Das Ergebnis erscheint hier, sobald Sie den Text eingefügt haben.

Verwandte Nummern: Alkohol am Steuer

BKatTatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
241 0,5 Promille am Steuer 500 € 2 1 Monat
241.1 0,5 Promille mit einer Voreintragung 1.000 € 2 3 Monate
241.2 0,5 Promille mit mehreren Voreintragungen 1.500 € 2 3 Monate

Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Was bedeutet „241 BKat“?
BKat steht für Bußgeldkatalog, die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). 241 ist dort die laufende Nummer für: Kraftfahrzeug geführt mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut. Für jede Nummer legt der Katalog den Regelsatz fest, also das Bußgeld im Normalfall.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sind Pflicht. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie sich nicht äußern. Wer nicht gefahren ist, sollte das nicht vorschnell mit Namen des Fahrers beantworten, sondern sich vorher informieren.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen den späteren Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid; ein Einspruch ist dort nicht nötig.
Kommen zum Bußgeld noch Kosten hinzu?
Ja, sobald es ein Bußgeldbescheid ist (also ab 60 Euro): Die Gebühr beträgt 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, dazu kommen Auslagen für die Zustellung von meist 3,50 Euro. Bis 55 Euro handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, dann liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Schon ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien hinzukommen oder es zu einem Unfall kommt. Ohne solche Anzeichen bleibt es zwischen 0,5 und 1,09 Promille bei der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst wählen?
Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft abgeben und so den Zeitraum selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). In Härtefällen kann das Gericht auch vom Fahrverbot absehen, meist gegen ein höheres Bußgeld.

Rechtsquellen

Aktuelle Blitzer & Tempolimits

JUSORA hat 3.436 Blitzer-Messstellen erfasst: 840 an Autobahnen, 956 an Bundesstraßen, 255 an Landstraßen und 1.385 innerorts – jeweils mit Tempolimit, Lage und Fahrtrichtung.

Strecken-Index · Autobahnen, Bundes- & Landstraßen